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Geschrieben von: Dieter - 2016-07-20 16:02:54 Uhr

Verfällt nicht ???

ich habe bereits im März 2016 einen Gutschein für 3 Tage in einem Mainzer Hotel, gültig bis 30.12. 2014 erworben und auch gleich bezahlt. Seit ca. 2 Monaten versuche ich dafür einen Termin zu bekommen. Die Hotelleitung hat mir schon mehrfach versprochen, dass der Gutschein nicht verfällt, aber einen festen Termin habe ich bis heute nicht. Es würden Verhandlungen laufen zwischen topdeals und der Hotelleitung????? Nun erfahre ich, dass topdeals pleite ist. So bleibt mir wahrscheinlich nur die A______karte.

Antworten

Geschrieben von: panikrocker - 2016-06-09 11:41:08 Uhr

AGB´s topdeals

Hier die AGB´s der Firma Topdeals
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

topdeals GmbH
Hoheluftchaussee 95
20253 Hamburg
1. Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden AGB der topdeals GmbH (im Folgenden topdeals genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte, die über die Angebotsseiten unter www.topdeals.de getätigt werden.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(4) Unternehmer im Sinne der vorliegenden AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, ist dieser verpflichtet, dies topdeals gesondert anzuzeigen.

(5) Etwaige abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, topdeals stimmt diesen ausdrücklich und in schriftlicher Form zu.
2. Leistungsbeschreibung

(1) topdeals bewirbt unter www.topdeals.de sogenannte „Deals“, durch die Gutscheine zur Inanspruchnahme der Leistungen dritter Unternehmen (Anbieter) im Wege der Auktion, des Preisvorschlags oder des Sofortkaufs erworben werden können. Der Erwerb der Gutscheine gewährt dem Käufer einen Anspruch auf die Leistungserbringung durch den jeweiligen Anbieter. Schuldner der Leistungen, die mit diesen Gutscheinen in Anspruch genommen werden können, sind ausschließlich die Anbieter der Gutscheine. Diese erbringen die in den Gutscheinen angegebenen Leistungen nach Maßgabe deren AGB. topdeals schuldet nicht die Erbringung der in den Gutscheinen angegebenen Leistungen.

(2) Der Gutschein ist übertragbar. Er ist mit einem Code versehen, der dessen Identifikation ermöglicht. Eine Vervielfältigung oder sonstige Manipulation der Gutscheine, gleich auf welche Art und Weise, ist unzulässig.

(3) Sofern in der Beschreibung nichts Abweichendes angegeben wird, kann ein Gutschein nur einmal eingelöst werden. Wenn der Wert des Gutscheins nicht vollständig aufgebraucht oder die Leistung nicht vollständig in Anspruch genommen wird, besteht kein Anspruch auf Erstattung einer etwaigen nicht genutzten Differenz.

(4) Ein Gutschein kann nur innerhalb der auf ihm angegebenen Gültigkeitsdauer eingelöst werden. Sofern der Kunde den Gutschein nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer einlöst, kann der Kunde innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Kaufpreises für den Gutschein, maximal jedoch 10 Euro Erstattung des gezahlten Betrages verlangen, dass der gezahlte Kaufpreis seinem Kundenkonto gutgeschrieben wird und er den gutgeschriebenen Betrag bei erfolgreichem Abschluss einer Auktion, bei Annahme eines Preisvorschlags oder bei Abschluss eines Sofortkaufs zur Begleichung des Kaufpreises verwenden kann. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei topdeals durch den Umtausch ein im Verhältnis zur Höhe der Bearbeitungsgebühr geringerer Aufwand entstanden ist. Die Bearbeitungsgebühr fällt nicht an, wenn die Nichteinlösung von topdeals oder von dem Anbieter zu vertreten ist; die entsprechende Beweislast obliegt dem Kunden.

(5) Kann der Gutschein ausnahmsweise nicht oder nicht zu den vorgesehenen Bedingungen ausgestellt oder eingelöst werden, teilt topdeals dies dem Kunden unverzüglich per E-Mail mit und bietet ihm – im Rahmen der Verfügbarkeit - entweder einen neuen Gutschein mit vergleichbaren Leistungen oder die Rückzahlung des Kaufpreises an. Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.
3. Anmeldung

(1) Die Teilnahme an einer unter topdeals.de angebotenen Auktion oder der Erwerb eines Gutscheins als Sofortkauf erfordert eine Anmeldung und die Zustimmung zu diesen AGB. Die Anmeldung ist kostenlos. Ein Anspruch auf den Zugang zur Anmeldung und zur Teilnahme an den unter topdeals.de angebotenen Deals besteht nicht.

(2) Nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen oder juristische Personen dürfen sich bei topdeals.de anmelden. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden. Diese muss in der Anmeldung genannt werden.

(3) Die Angaben im Rahmen der Anmeldung müssen vollständig und zutreffend sein. Im Fall der nachträglichen Änderung der mitgeteilten Angaben ist der Kunde verpflichtet, seine Angaben umgehend entsprechend zu berichtigen.
4. Vertragsschluss, Rücktrittsrechte, Übersendung des Gutscheins

(1) Vertragsschluss bei Deals als Auktion

(a) In Abstimmung mit dem Anbieter bestimmt topdeals den Startpreis und den Zeitraum, innerhalb dessen der Kunde Gebote für konkrete Gutscheine abgeben kann (Angebotsdauer). Vor Ablauf der Angebotsdauer kann topdeals sein Angebot jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücknehmen. topdeals ist jederzeit vor Ablauf berechtigt, die Angebotsdauer einseitig zu verlängern.

(b) Ein Gebot eines Kunden hat die Bedeutung eines Kaufangebots. Bei Abgabe des Gebots bestimmt der Kunde ein Höchstgebot als Höchstbetrag, den der Kunde für einen konkreten Gutschein zahlen würde. Dieses Höchstgebot ist nur für topdeals, nicht aber für den Anbieter oder andere Kunden einsehbar.

(c) Bis zur Erreichung des abgegebenen Höchstgebots erhöht topdeals das Gebot automatisch schrittweise so weit, dass Höchstgebote anderer Kunden überboten werden. Geben andere Kunden höhere Maximalgebote ab, so erlischt das Kaufgebot des Kunden mit dem niedrigeren Höchstgebot. Geben mehrere Kunden Höchstgebote des gleichen Betrags ab, so gilt das von diesen früheste Gebot; die übrigen Höchstgebote werden automatisch unter das von dem Kunden angegebene Höchstgebot herunter gesetzt.

(d) topdeals informiert den bei Ablauf der Auktionsdauer Höchstbietenden per E-Mail und fordert ihn zur Zahlung auf. topdeals ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, überbotenen Kunden ihrerseits ein Angebot auf Erwerb des Gutscheins durch gesonderte E-Mail zu unterbreiten.

(2) Vertragsschluss bei Deals als Preisvorschlag

(a) Durch das Betätigen der Schaltfläche „Ihr Angebot“ im registrierten Bereich gibt der Kunde einen Preisvorschlag für den entsprechenden Gutschein ab.

(b) Ein Preisvorschlag eines Kunden hat die Bedeutung eines Kaufangebots. Bei Abgabe des Preisvorschlags bestimmt der Kunde einen Betrag, den der Kunde für einen konkreten Gutschein zahlen würde.

(c) topdeals informiert den Kunden auf der Webseite sowie per E-Mail, dass topdeals – rechtzeitige Zahlung des von ihm abgegebenen Preisvorschlags vorausgesetzt – beabsichtigt sein Angebot anzunehmen und fordert ihn zur Zahlung auf.

(3) Vertragsschluss bei Deals als Sofortkauf

Durch das Betätigen der Schaltfläche „Jetzt kaufen“ im registrierten Bereich gibt der Kunde ein Kaufangebot für den entsprechenden Gutschein ab.

(4) Der Kaufvertrag zwischen topdeals und dem Kunden über den Gutschein kommt in jedem Fall erst mit der Übersendung des Gutscheins an den Kunden zustande, welche unmittelbar nach Eingang der Zahlung des Kunden bei topdeals erfolgt, sofern bis dahin keine Widerrufs- oder Rücktrittsrechte ausgeübt wurden.

(5) topdeals ist zum Rücktritt von seinem Angebot oder ggfs. einem geschlossenen Vertrag berechtigt, wenn der verkaufte Gutschein ausnahmsweise nicht verfügbar sein sollte. topdeals verpflichtet sich für diesen Fall, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und ggfs. geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich zurück zu erstatten.

(6) Für den Fall, dass topdeals mit der Übersendung des Gutscheins in Verzug gerät, beschränken sich die Rechte des Kunden auf den Rücktritt vom Vertrag, für den die gesetzlichen Voraussetzungen gelten. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind ausdrücklich ausgeschlossen.


5. Widerrufsrecht

Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des gesetzlichen Widerrufsrechts für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann):

Widerrufsbelehrung

Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

topdeals GmbH
Hoheluftchaussee 95
20253 Hamburg

Fax: +49 40 - 609 43 82 19
E-Mail: kontakt@topdeals.de



Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zu Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder Sache, für uns mit deren Empfang.

- Ende der Widerrufsbelehrung -


6. Zahlungsbedingungen, Preise, Versandkosten

(1) Sofern in der jeweiligen Angebotsbeschreibung nicht anders angegeben, wird die Zahlung per Banküberweisung, per Sofortüberweisung, per Kreditkarte oder per PayPal angeboten. Ein evtl. vorhandenes Guthaben auf dem Kundenkonto wird angerechnet.

(2) Die angegebenen Preise stellen jeweils den Endpreis der Gutscheine einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile mit Ausnahme etwaiger Versandkosten dar. Versandkosten fallen nur dann an, wenn ein Postversand des Gutscheines entsprechend der Angebotsbeschreibung angeboten und dieser auf Wunsch des Kunden auf dem Postweg verschickt wird.

(3) Ist der Kunde ein Verbraucher, hat er, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht wurde, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei.
7. Erreichbarkeit der Internetseite und Störungen

topdeals ist bestrebt, die ununterbrochene störungsfreie Erreichbarkeit der Deals unter topdeals.de zu ermöglichen und wird etwaige erforderliche Wartungsarbeiten des IT-Systems und insbesondere dessen technische Fortentwicklung so gestalten, dass hierdurch Störungen vermieden werden. topdeals kann jedoch nicht ausschließen, dass im Einzelfall technische Störungen auftreten können, durch die möglicherweise die Erreichbarkeit laufender Deals beeinträchtigt wird. Sie übernimmt daher keine Gewähr für die Erreichbarkeit der Seiten unter topdeals.de und der auf diesen Internetseiten stattfindenden Deals. Im Fall einer vorübergehenden und/oder längerfristigen Beeinträchtigung der Erreichbarkeit laufender Deals ist topdeals berechtigt, nach billigem Ermessen entweder die betroffenen Deals zu annullieren oder den Angebotszeitraum angemessen zu verlängern.
8. Gewährleistung, Haftung

(1) Die Leistungen werden von den Anbietern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber dem Kunden erbracht. Löst der Anbieter den Gutschein nicht ein, beschränken sich hieraus etwa ergebende Ansprüche des Kunden gegen topdeals auf die Erstattung des Kaufpreises; Ziffer 2 Absatz 4 und Absatz 5 bleibt unberührt. Im Übrigen übernimmt topdeals keine Gewähr für die vom jeweiligen Anbieter erbrachten Leistungen und haftet nicht für etwaige Pflichtverletzungen des Anbieters.

(2) Im Übrigen haftet topdeals nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet topdeals uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

(3) Für solche Schäden, die von Absatz (2) nicht erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet topdeals, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von topdeals auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

(4) Im Fall leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Absatz (2) noch von Absatz (3) erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet topdeals gegenüber Verbrauchern begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9. Sanktionen

(1) Weder Kunden noch Anbieter dürfen Auktionen durch die Abgabe von Geboten unter Einsatz eines weiteren Anmeldekontos, die Einschaltung eines Dritten oder mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse manipulieren. Anbietern ist es untersagt, direkt oder indirekt Gebote auf die bei ihnen einzulösenden Gutscheine abzugeben.

(2) topdeals ist berechtigt, Kunden und Anbieter von der Teilnahme an topdeals.de auszuschließen, wenn topdeals konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Kunde im Rahmen der Nutzung von topdeals.de gegen gesetzliche Vorschriften oder die in den vorliegenden AGB enthaltenen Grundsätze verstößt oder die Rechte Dritter verletzt.
10. Änderung der AGB

topdeals ist berechtigt, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Im Fall einer Änderung wird topdeals die Kunden über die neuen AGB spätestens zwei Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail informieren. Jeder Kunde kann der Geltung der neuen AGB binnen vier Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung schriftlich widersprechen, anderenfalls gelten die AGB durch ihn als angenommen, sofern er mit der Mitteilung der neuen AGB auf die Bedeutung eines unterbliebenen Widerspruchs hingewiesen wurde.
11. Schlussbestimmungen

(1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als diesen hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von topdeals. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Kunde, der Unternehmer ist, keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat, oder für den Fall, dass dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Auch dann ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von topdeals. Die Befugnis, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich der übrigen AGB nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gilt auch für den Fall, dass die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen sollten.

Stand: 14. Mai 2014

Antworten

Geschrieben von: Marcel Czech - 2016-06-08 20:05:33 Uhr

topdeals.GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 240/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen



der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117841 eingetragenen topdeals GmbH, Hoheluftchaussee 95, 20253 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Benny Schilling



Geschäftszweig: Entwicklung und Betrieb von digitalen Diensten und Internetportalen zur aktions- und projektbezogenen Vermarktung von Gutscheinen





ist am 01.06.2016, um 15:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Veit Schwierholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 240/16
Amtsgericht Hamburg, 01.06.2016

Antworten

Geschrieben von: nowatscheck - 2016-06-14 00:05:59 Uhr

Betrüger!

Mit solchen Benny``s hat man früher kurzen Prozess gemacht.Solche Leute die so viele Menschen betrügen gehören mit Euros gefüttert,dass die von einer Tütensuppe träumen. Möge denen das ergaunerte Geld Fluch und Schande bringen. Das wünscht sich ein Betrogener. In Zukunft werde ich auch bei den anderen " Kollegen " keine Reise mehr steigern. Das Vertrauen in dieser Branche ist zu ende.

Antworten

Geschrieben von: Martin - 2016-06-07 12:51:05 Uhr

zu Topdeals (direkt, nicht übersoforteinlösen)

Topdeals hat von den Hotels Kontingente von Gutscheinen zur Versteigerung ab 1 € erhalten und hat anfangs auch zu sehr niedrigen Auktionsbeträgen den Zuschlag erteilt und auch die Gutscheine versandt. Dann wurde es den Hotels anscheinend zu bunt und Topdeals wurde (vermutlich) gezwungen einen Bietassistenten oder einen seiner 24 Mitarbeiter einzusetzen, der die Auktionspreise künstlich hochtreibt. Ich konnte einen Gutschein z.B. noch für 30% des Wertes ersteigern. Dieser wurde auch eingelöst mit der Bemrkung, dass damit eine Stornierung oder Rückerstattung mehr möglich ist. Neun Tage vor Reiseantritt hat dann anscheinend jemand bemerkt, dass zum Reisezeitpunkt ja ein ACDC-Konzert in Leipzig ist, wo man das Zimmer für ein Vielfaches des Auktionspreises vermieten konnte. Glücklicherweise kam für das Hotel ja auch noch die FA. Topdeals in Schwierigkeiten und man konnte sich ja damit fein rausreden. Dies wurde zwar bestritten, ist jedoch nicht glaubhaft, da man sich den daraus gezogenen Vorteil für das Hotel an 5 Fingern abzählen kann. Die eingeschaltete örtliche Presse schweigt sich bisher aus, vermutlich um den Anzeigenkunden nicht zu verlieren. Es bleibt also nur der Klageweg gegen das Hotel, bzw. die Forderung beim Insolvenzverwalter gegen Topdeals anzumelden, wo bei 25000 € Stammkapital der GmbH schnell verteiltsein dürfte und für die Betroffenen nicht viel bringen wird, AZ und vIV in folgenden Beiträgen ersichtlich.. Da es sich ja um viele Hotels handelt wird eine Sammelklage nicht möglich sein. Also Anwalt einschalten, wenn man guten Rechtsschutz hat, sonst wirds evt. teuer. Fall jemand das Aktenzeichen des Urteils des AG Norderstädtkennt, bitte auch hier veröffentlichen.
Mitleid no, nur unser Recht!!

Antworten

Geschrieben von: RobinHood - 2016-06-06 22:01:09 Uhr

nix mit Käuferschutz

Zwei Gutscheine gekauft. Hotel hat mich mehrere Wochen im Glauben gelassen, dass mit der Buchung alles klappt. Eine Woche vor Anreise dann plötzlich Absage 3 Tage nach Ablauf der Käuferschutzfrist!!! Frag mich nun ob das nicht absichtlich war um das Geld zu behalten. Kann ja nun jeder behaupten kein Geld erhalten zu haben. Ich bin bereits vorher mit topdals Gutschein verreist gewesen und hatte alles geklappt.

Antworten

Geschrieben von: Lisa - 2016-06-04 20:17:08 Uhr

Hotel Michel and friends

Ich habe einen Gutschein für das oder. gen.Hotel ersteigert. Der Gutschein wurde sofort nach Buchung vom Hotel eingelöst.Trotzdem lehnt das Hotel mit Hinweis auf die Pleite von Topdeals den gebuchten Aufenthalt ab. Wie verhält man sich da?

Antworten

Geschrieben von: Joachim Will - 2016-06-01 23:53:19 Uhr

Hotels nehmen keine Gutscheine von Topdeals

Habe 3 Hotelgutscheine im Wert von 184,00€ und die Hotels nehmen keine Gutscheine von Topdeals an.
Wie wäre es mit einer Sammelklage?

Antworten

Geschrieben von: panikrocker - 2016-06-02 15:38:26 Uhr

Aktuelles zu Topdeals

Habe auch einen Gutschein vom Hotel California in Berlin im März ersteigert. Die AGB´s hatte ich mir ausgedruckt. In diesen steht das topdeals nur der Mittler ist. Das heißt im Klartext: Die Hotels müssen den Gutschein einlösen. Zur Not erzwinge ich dies auch mit Hilfe eines Anwaltes. Es gibt wohl vom Amtsgericht in Norderstedt schon ein Grundsatzurteil dazu.

Antworten

Geschrieben von: Martin - 2016-06-07 12:55:51 Uhr

Aktenzeichen

Hallo panikrocker, es wäre schön , wenn man das Aktenzeichen dieses urteils und ggfs. den Tenor der Eintscheidung erfahren könnte. Grüßle

Geschrieben von: Abert Petra - 2016-06-07 14:16:18 Uhr

AGB von TopDeal

Hallo Panikrocker
Wäre es möglich das du mit die AGB s per email zukommen lässt.lg Petra

Geschrieben von: Bartels-Kues, Brigitte - 2016-06-07 20:25:27 Uhr

AGB von Topdeals

Hallo Panikrocker,
da mir auch eine bereits bestätigte Buchung 2 Wochen vor Anreise storniert wurde, möchte ich gerichtlich vorgehen. Kannst du mir die AGB s per Mail zukommen lassen. Wäre super, danke!

Geschrieben von: Manfred - 2016-07-18 10:20:27 Uhr

TWIST

Sollte man auf alle Faelle machen. Aber wer nimmt das in den Haenden?!

Antworten

Geschrieben von: Bernd - 2016-05-31 14:44:46 Uhr

Ebenfalls Betrogener!

Ich wurde ebenfalls von topdeals betrogen. Mein Hotel in München hat mir mitgeteilt, dass es die topdeals-Gutscheine nicht mehr annehmen kann, da es Probleme mit topdeals gibt. Ich habe sofort bei topdeals mein Geld zurück gefordert. Man bekommt dann sogar von diesen Leuten eine vertröstende Antwort. Geld bekommt man natürlich nicht zurück. Und plötzlich gibt es weder Homepage noch ist e-mail-Kontakt möglich. Klassischer Fall von Betrug. Ob es sich lohnt, für Beträge zwischen 50 und 100 Euro einen Anwalt zu beauftragen? Hat schon jemand Strafanzeige erstattet?

Antworten

Geschrieben von: Jaci - 2016-06-20 08:29:36 Uhr

geht mir genauso

2014 einen Gutschein für ein Wiener Hotel ersteigert, vor der Auktion noch beim Hotel angerufen, ob das jederzeit eingelöst werden kann, mit positiver Antwort. Wollte jetzt nach Wien fahren, das Hotel nimmt die Gutscheine nicht mehr an, rät jedoch, sich von Topdeals den Betrag rückerstatten zu lassen. Es kommt keine Rückerstattung, sondern das Angebot, einen anderen Deal im selben Wert zu buchen. Bestehe auf Rückerstattung, bekomme diese innerhalb von 12 Werktagen zugesichert, natürlich folgt nichts, die homepage ist off, kein Zugriff mehr auf meine Daten. Ich habe jetzt die Forderung (90€, per paypal bereits gezahlt) an ein Inkasso Büro übergeben, wird wohl auch nichts bringen.

Antworten

Geschrieben von: Erika - 2016-05-27 14:35:06 Uhr

...

Kann die Hotels verstehen. Würde auch nicht für lau arbeiten wollen.

Antworten

Geschrieben von: Martin - 2016-06-07 11:41:20 Uhr

Nicht für lau?

Hallo, für alle die die Hotels verstehen können sei gesagt: Dann darf man Topdeals eben nicht Kontingente zur Verfügung stellen, die zu nachtschlafener Zeit auch für 1 Euro ersteigert werden können. Oder man zwingt Topdeals genau das zu machen, was jetzt vorgeworfen wird; nämlich den Preis mindestens zur 50% -grenze hochzutreiben. Damit ist aber nicht Topdeals der Manipulierer sondern die Hotels, die die lauen Zeiten mit dieser Masche überbrücken wollen. Mir wurde in Leipzig diee Beherbergungsleistung verweigert, weil das Zimmer anläßlich des ACDC-konzertes zu einem Vielfachen des Auktionspreises verhökert werden konnte.

Antworten

Geschrieben von: Ines Bauer - 2016-05-25 16:17:35 Uhr

jetzt hat es mich auch getroffen....

Da freut man sich auf seinen Urlaub um paar Tage relaxen und dann erfährt man: \" Ihre reservierung können wir nicht bestätigen, weil topdeal nicht zahlt. Da kommt einen ja die Galle hoch.
Habe gleich mit meinem Rechtsanwalt telefoniert, und er meinte \"man kann es versuchen, rechtliche Schritte einzuleiden, aber es wird nix bringen\" toll und nu???? Allternativen suchen....

Antworten

Geschrieben von: JH - 2016-05-23 16:31:05 Uhr

Gutschein wurde abgelehnt.

Hallo,
auch mir wurden 2 Autscheine mit der Begründung Topdeals.de zahlt nicht abgelehnt.
Hat jemand die AGB? Mich würde interessieren ob Topdeals.de das Geld Treuhänderisch eingenommen hat und wer als Veranstalter für die Gutscheine gilt.

Antworten

Geschrieben von: JH - 2016-06-01 20:21:14 Uhr

Hier kann man Insolvenzen sehen

Auf dieser Seite https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ werden Insolvenzverfahren veröffentlicht. Topdeals ist derzeit noch nicht dabei.

Antworten

Geschrieben von: Martin - 2016-06-07 11:47:22 Uhr

Jetzt doch

Das Verfahren läuft beim Amtsgericht Hamburg -Insolvenzgericht - AZ: 67a IN 240/16 -
vorl. IV ist RA Veit Schwierholz, Hamburg

Geschrieben von: Klaus - 2016-05-23 14:35:26 Uhr

Keine Gutscheineinlösung - Topdeals wohl zahlungsunfähig?

Im letzten Jahr habe ich Reisegutschein für die Danziger Bucht erworben. Beim Versuch diesen heute einzulösen, wurde uns mitgeteilt, dass Topdeals seinen Zahlungsverpflictungen nicht mehr nachkommt und der Gutschein nicht mehr angenommen wird.
Die Webseite ist nicht mehr erreichbar. Nach einem Pressebericht liegt da wohl betrügerische Täuschung mittels manipulierter Webseiten und Verwendung von Biet-Robotern vor.
Gibt es bereits eine Interessengruppe geschädigter Kunden, die ihre Rechte gegenüber Topdeals wahrnehmen?
Vielen Dank für Euere Rückmeldungen im Voraus

Antworten

Geschrieben von: holger warschus - 2016-05-31 12:03:21 Uhr

Gutscheinbetrug

Auch ich habe Gutscheine erworben und wollte diese jetzt einlösen , doch leider gibt es "Topdeals" nicht mehr und ich bin mein Geld los . lohnt es sich wegen 260 Eure einen Anwalt zu nehmen?

Antworten

Geschrieben von: PeterD - 2016-03-07 08:34:43 Uhr

Hotel nimmt keine Topdeals-Gutscheine mehr an

Ich habe eben versucht einen Gutschein von Topdeals.de im Schlosshotel Breitenfeld einzulösen. Leider sagte mir die Dame am Telefon das aufgrund von nicht gezahlten Forderungen ab sofort keine Gutscheine mehr von Topdeals eingelöst werden!

Antworten

Geschrieben von: Ingrid - 2016-05-13 06:09:45 Uhr

Topdeals zahlungsunfähig?

Geht uns auch so, mussten in München 2 Deals selbst bezahlen und jetzt haben wir das selbe Problem für Köln. Dort wurde die Buchung ebenfalls storniert wegen nicht gezahlter Forderungen von Topdeals.

Habe gestern sämtliche offenen Deal-Gutscheine storniert

Antworten

Geschrieben von: Lisa - 2016-05-18 14:35:54 Uhr

Topdeals

..seit heute ist die Web Seite ist nicht mehr erreichbar.Hab Ihr aktuelle Erkenntnisse?

Geschrieben von: Marianne - 2016-05-22 20:11:28 Uhr

Wie kann man die Gutscheine stornieren?

Ich habe für die nächsten Monate ca. 20 Gutscheine ersteigert, auf deren Einlösung in diesem Sommer ich mich als "Neurentnerin" gefreut habe. Nun ist die Site von Topdeals unerreichbar. Wie kann ich dennoch meine Gutscheine stornieren, bzw. wie ist dir die Stornierung noch gelungen? Ich denke, dass ich in jedem Fall Anzeige erstatten werde wg. Betrugs, auch wenn dies wahrscheinlich sinnlos ist. .

Geschrieben von: PeterDormann - 2016-05-20 10:31:33 Uhr

ALLE Deals werden nicht mehr eingelösst

Ich habe gerade einen Anruf meines Hotels auf Sylt erhalten das Topdeals scheinbar Zahlungsunfähig ist. ALLE Reservierungen sind Storniert. Es bleibt wohl nur die Anzeige bei der Polizei gegen topdeals.de um zumindest zu versuchen die Gutscheinkosten zurückzubekommen, aber wahrscheinlich ist das sinnlos!

Antworten

Geschrieben von: Heinz - 2016-05-20 17:07:25 Uhr

Topdeals

geht mir auch so. Meine Buchung für ein Hotel in Bad Münstereifel wurde auch storniert. Begründung: Topdeals kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach. Die Seite ist nicht mehr zu erreichen und eine Mail wird nicht beantwortet. Wohl einem Betrüger auf den Leim gegangen

Geschrieben von: PeterDormann - 2016-05-20 12:04:40 Uhr

ALLE Deals werden nicht mehr eingelösst

Ich habe gerade einen Anruf meines Hotels auf Sylt erhalten das Topdeals scheinbar Zahlungsunfähig ist. ALLE Reservierungen sind Storniert. Es bleibt wohl nur die Anzeige bei der Polizei gegen topdeals.de um zumindest zu versuchen die Gutscheinkosten zurückzubekommen, aber wahrscheinlich ist das sinnlos!

Antworten

Geschrieben von: Ewan-S - 2015-01-26 17:36:05 Uhr

Gezahlt: ja! Geschickt: nein!

Habe 2 Halsketten bestellt und per Sofortzahlung bezahlt. Trotz mehrfacher Anrufversuche und e-mails keine Möglichkeit, an die Fa.? heranzukommen. Warte jetzt schon 1-1/2 Monate auf Lieferung. Nächster Weg: Anwalt! Sch....-Laden! Ein Stern ist schon einer zuviel!

Antworten

Geschrieben von: R. Seefried - 2015-01-16 17:38:13 Uhr

Finger weg

Ich hatte eine Kurzreise - 3 Tage Hamburg im Hotel Richter -bei soforteinlösen bestellt. Gewählte Zahlart : auf Rechnung
Am nächsten Tag bekam ich von topdeals Bescheid, dass ich über Klarna zahlen soll. Das wollte ich klären und rief die angegebene Hotline an. \"Kein Anschluß unter dieser Nummer\". Bei der Nachfrage im Hotel Richter hieß es, dass diese nicht mit soforteinlösen zusammen arbeiten. Daraufhin stornierte ich einmal über den entsprechenden link in der Bestellbestätigung und zur Sicherheit nochmal per Mail meine Bestellung.
Danach kam die nächste Zahlungsaufforderung von Klarna. Von topdeals bekam ich die Bestätigung, dass der Deal storniert wurde. Diese Nachricht leitete ich weiter zu Klarna.
Eine Woche später kam die nächste Zahlungsaufforderung. Ich forderte die Firma topdeals auf, die Stornierung doch auch mal an Klarna weiter zu geben, weil ich nicht mehr mit weiteren Zahlungsaufforderungen belästigt werden möchte.
Zwei Wochen später bekam ich per Post von der Firma Klarna die erste Mahnung mit Mahngebühren. Einen Versuch habe ich noch unternommen und Klarna die Mails von topdeals geschickt. Kommt da noch was, werde ich Anzeige erstatten.

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Geschrieben von: Inka - 2015-01-14 20:11:22 Uhr

Firma eventuell pleite?

Habe im Dezember 2014 was bestellt und nichts erhalten. Im Dezember kamen keine Antworten auf meine Mails, seit Januar erhalte ich da Hinweis , dass deren Emailfach voll ist und keine eeiteren Mails empfangen kann. Weiß jemand ob die insolvent sind?
Bloß nichts mehr bestellen.....?!

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Geschrieben von: feri ariannejad - 2015-01-12 16:05:05 Uhr

die Ware ist nicht da

Ich habe in Oktober bestlet und am 16.12.2014 bezhalt aber nicht gekommen?

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Geschrieben von: C. Z. - 2015-01-12 01:36:02 Uhr

FINGER WEG - sonst ist das Geld weg...!!!

Ende Oktober 2014 (!!!) Zahnbürstenaufsätze bei denen bestellt, in Vorkasse gegangen, bis heute nichts erhalten. Mehrmals per Email angeschrieben, heute ein letztes mal gemahnt, dann gehts zum Anwalt.

Ein Glück keine hohe Summe, dennoch ärgerlich - und hier geht es um das Prinzip... Solchen Betrügern muss das Handwerk gelegt werden. Ein Hoch auf die Rechtsschutzversicherung.

Ich rate jedem absolut davon ab, mit Soforteinloesen.de Geschäfte zu machen!!!

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Geschrieben von: Uwe Meth - 2014-12-31 10:55:03 Uhr

Weihnachtsgeschenk

Bestellt am 23.11.2014-bezahlt am 01.12.2014-Ware bis heute-31.12.2014 immer noch nicht erhalten (sollte ein Weihnachtsgeschenk für ein Kind sein). Bei Rückrufe immer in eine Warteschleife gelandet-anschließend war niemand zu erreichen. Per Email wurde mir geantwortet, daß die Sendung unterwegs sei und ich durch eine Sendenummer den Weg verfolgen kann. Anruf bei der Auslieferungsfirma ergab, daß unter der angegebenen Sendenummer kein Paket aufgegeben wurde. Neue Emailabfrage: Als Antwort kam eine Entschuldigung und man würde die Sendung noch am selben Tag abschicken.
Sollte die Sendung irgendwann ankommen, werde ich sie zurückschicken. Ansonsten kann ich nur davon abraten, bei Soforteinloesen.de eine Bestellung aufzugeben.

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Geschrieben von: B.K. - 2014-12-10 12:55:19 Uhr

wohl doch unseriös...

Die erste Bestellung lief einwandfrei und relativ schnell. Nun ist weder per Mail (6x) noch per Telefon (Anschluss vorübergehend nicht erreichbar) eine Auskunft oder Rückmeldung zu bekommen. Geld bezahlt - keine Ware, auch die Bestellung steht als "nicht bearbeitet" offen. Doch die Artikel sind aktuell (noch immer) im Angebot und auch wieder verfügbar.
Tja wohl doch unseriös. Bleibt wohl nichts anderes, als rechtliche Schritte einzuleiten und es - wie eigentlich gewohnt - bleiben zu lassen.

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Geschrieben von: L. Mei. - 2014-12-10 07:54:37 Uhr

Das letzte Mal

Ich habe jetzt zum zweiten mal dort bestellt. Immer sofort bezahlt, beim ersten mal war die Zulieferfirma pleite, was man aber erst nach der ca. 10 Anmahnmail mitteilte und den Kaufpreis danach erstattet hat. Jetzt renne ich schon wieder seit Mitte November hinter einem Warenwelt von ca. 200 € hinterher, trotz Mail und Anruf ist dort niemand erreichbar. Werde die Sache wohl an meinen Rechtsanwalt übergeben. Kann nur jedem raten, mit diesen Leuten keine Geschäfte mehr zu machen.

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Geschrieben von: Dr. Claus-Dieter Beisel - 2014-12-06 15:35:44 Uhr

Äußerst dubios

Wir hatten mit dem 21.11.14mitgeteilt bekommen, dass unser bestellter und bezahlter Adventskalender verschickt werden würde.Schön, bis heute nicht da und weder telefonischc noch per mail jemand zu erreichen. Vielleicht geht bei denen der 01.12.14 erst später los. Den Kalender brauchen wir nun schon nicht mehr zu verschenken. Ich werde Anzeige erstatten, da es offenbar keinen Ansprechpartner gibt und dann weiter berichten.
CDB

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Geschrieben von: Peter Linder - 2014-11-18 10:15:05 Uhr

Mist

Stellen Sachen rein, die sie gar nicht haben!

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Geschrieben von: Kalle123 - 2014-08-08 15:48:29 Uhr

Vergessen zu zahlen -> schneller Support

Ich habe bei soforteinloesen.de ein Q.Media Radio bestellt und habe mich nach zwei Wochen gewundert, warum immer noch nichts kam und habe dann angerufen. Der Support hat sofort meine Bestellung überprüft und musste feststellen, dass ich gar nicht bezahlt habe (Zahlart: Vorkasse)... peinlich

Nach dem ich gezahlt habe, wurde mir prompt zwei Werktage später eine Sendungsnumemr der DHL übermittelt und am Dritten Tag war die Ware dann schon da!

Ach und das Radio ist für den Preis klasse

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Geschrieben von: lego- - 2016-06-02 05:06:24 Uhr

wieder ein selbstschreiber

wie oft willst du noch den verein mit solchen bezahlten (?) schönschreibungen in den himmel hieven !!!

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